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Häufig gestellte Fragen inkl. der Antworten:
Kann sich jeder für das Studium des Erweiterungsfaches Medienpädagogik (?110b LPO I) einschreiben?
Ja, jeder Lehramtsstudierende bzw. jede bereits im Beruf stehende Lehrkraft - unabhängig von Schulart und Fächern - kann sich für das Erweiterungsstudium Medienpädagogik einschreiben.
Ist ein Beginn zum Sommersemester möglich?
Ja, ein Beginn zum Sommersemester ist problemlos möglich.
Ersetzt das Erweiterungsstudium Medienpädagogik einen Teil des fach- bzw. erziehungswissenschaftlichen Studiums?
Nein, das Erweiterungsstudium Medienpädagogik ersetzt nicht einen Teil des fachwissenschaftlichen Studiums. Es handelt sich hierbei um eine - staatlich anerkannte -Zusatzqualifikation.
Was bringt mir das Erweiterungsstudium Medienpädagogik?
Die Kenntnisse, die Sie sich im Rahmen des Erweiterungsstudiums aneignen, nützen Ihnen in Ihrem (späteren) schulischen Leben.
Darüberhinaus ist die Staatsprüfung Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung in Bayern.
Welche Leistungen muss ich für das Erweiterungsstudium Medienpädagogik erbringen?
Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik umfasst 44 SWS, die sich auf die Teilbereiche Medienerziehung, Mediendidaktik, Mediengestaltung und Informationstechnische Grundkenntnisse aufteilen.
Es sind drei Scheine zu erwerben: Je ein Schein aus den Teilbereichen Medienerziehung, Mediendidaktik, und Informationstechnische Grundkenntnisse. Der Schein für den Bereich Mediengestaltung kann nur im Rahmen des entsprechenden vierstündigen Seminars "Erstellung eines Medienprojekts", das jedes Semester stattfindet, erworben werden. Für den Leistungsnachweis "Informationstechnische Grundkenntnisse" ist der Besuch der Lehrveranstaltung "Informationstechnische Grundkenntnisse" sowie das erfolgreiche
Bestehen einer Klausur notwendig.
Können Veranstaltungen, die ich anderweitig belegt habe, angerechnet werden?
Ja, sofern die Veranstaltungen sich thematisch den Teilbereichen Medienerziehung, Mediendidaktik, Medien und Schulentwicklung, Mediengestaltung, Informationstechnische Grundkenntnisse zuordnen lassen, können sie angerechnet werden. So sind z.B. Veranstaltungen, die vom Rechenzentrum für die EDV-Ergänzungsausbildung angeboten werden, relevant.
Bitte halten Sie im Einzelfall Rücksprache mit mir.
Welche Veranstaltungen sind für das Erweiterungsstudium geeignet? Eine Liste geeigneter Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik "Lehrveranstaltungen für das Erweiterungsfach Medienpädagogik" daneben ist ein Großteil der vom Rechenzentrum der Universität Regensburg im Rahmen der EDV-Ergänzungsausbildung angebotenen Veranstaltungen geeignet.
Wie lange dauert das Erweiterungsstudium Medienpädagogik?
Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik ist in vier Semestern gut zu absolvieren, wobei Sie sich natürlich für die Absolvierung des Studiums solange Zeit lassen können, wie Sie möchten. Von einer Komprimierung des Studiums auf drei bzw. zwei Semester ist eher abzuraten, da die Zusatzbelastung zum Hauptstudium bzw. zum Beruf dann recht hoch ist.
Ist es möglich, das Erweiterungsstudium Medienpädagogik parallel zum Hauptstudium zu machen und in der Regelstudienzeit fertig zu werden?
Ja, denn ein Teil der Veranstaltungen kann in den Semesterferien (jeweils erste und letzte Woche der Semesterferien), im Rahmen eines Samstag-Blockseminars (4 Samstage im Semester) bzw. virtuell über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) absolviert werden. Außerdem können Veranstaltungen mit einem medienpädagogischen Schwerpunkt, die im Rahmen des fachwissenschaftlichen bzw. erziehungswissenschaftlichen Studiums absolviert werden, auch für das Erweiterungsstudium Medienpädagogik verwendet werden.
Kann ich das Erweiterungsstudium Medienpädagogik absolvieren, wenn ich bereits im Beruf tätig bin?
Ja, denn ein Großteil der relevanten Veranstaltungen findet am Nachmittag bzw. z.B. an Samstagen als Blockseminar statt. Zudem ist ein Teil der Veranstaltungen auch virtuell zu absolvieren über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb).
Wann kann ich das Staatsexamen für das Erweiterungsstudium ablegen?
Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik schließt mit dem ersten Staatsexamen ab, das parallel zum Staatsexamen in den Fachwissenschaften, aber auch nachträglich abgelegt werden kann.
Ist der Studiengang von Studiengebühren befreit?
Für das Erweiterungsfach Medienpädagogik (LPO I § 110b) fallen keine Studiengebühren
an. Sollten Sie also ausschließlich das Erweiterungsfach
Medienpädagogik studieren, sind Sie von den Studiengebühren befreit
(Rechtsgrundlage: HSchGebV).
Interessant ist diese Regelung für
- Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst tätig sind und nachträglich die Zusatzqualifikation erwerben möchten.
- Referendare, die das Erweiterungsfach Medienpädagogik während des Referendariats studieren
- Studierende,
die die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben und nur noch
das Erweiterungsfach Medienpädagogik studieren.
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