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Befreiung von Studiengebühren für das Erweiterungsfach Medienpädagogik PDF Drucken E-Mail

Image Für das Erweiterungsfach Medienpädagogik (LPO I § 110b) fallen keine Studiengebühren an. Sollten Sie also ausschließlich das Erweiterungsfach Medienpädagogik studieren, sind Sie von den Studiengebühren befreit (Rechtsgrundlage: HSchGebV).

Interessant ist diese Regelung für

  • Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst tätig sind und nachträglich die Zusatzqualifikation erwerben möchten.
  • Referendare, die das Erweiterungsfach Medienpädagogik während des Referendariats studieren
  • Studierende, die die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben und nur noch das Erweiterungsfach Medienpädagogik studieren.
Sollten Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.